Inhaltsangabe
- 1 Was ist inmitten der Betriebshaftpflicht abgedeckt
- 1.1 Rechtsschutzversicherung 04/2022 laut test.de (Platz 31-40)
- 1.2 Was ist beim passive Rechtsschutz abdeckt – Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt
- 1.3 Die wichtigsten Tatbestände, für die dagegen grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, sind:
- 1.4 Was ist bei Wegeunfällen laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) abgedeckt
- 1.5 Was in einer Privathaftpflicht abgedeckt werden sollte
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet im Gegensatz zur Berufshaftpflicht- oder einer Vermögensschadenhaftpflicht umfassende Deckungen auch für die angestellten Mitarbeiter der Betriebsstätte an. Es werden sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit abgedeckt. Über den genauen Leistungsumfang entscheidet jedoch die Wahl der Betriebshaftpflichtversicherungen. Die Abdeckungen können ganz unterschiedlich ausfallen, weshalb sich ein Vergleich lohnen kann. Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt
Um die höchst mögliche Abdeckung gelangen zu können, hilft nur ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherer.
Was ist inmitten der Betriebshaftpflicht abgedeckt
Bei der Frage, was im Rahmen der Betriebsversicherung abgedeckt wird, müssen auch die Leistungen der Versicherer durchleuchtet werden. Je nach Qualität der Gewerbeversicherungen können folgende Leistungen erfüllt werden:
- Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Vermögensschäden, Höchstersatzleistung, das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme
- Leistungs-Update der Firmenhaftpflichtversicherung wie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Schadenersatzansprüche, Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- Schäden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser und / oder Abwasser an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
- Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Karten
- Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe oder Wechsel
- Produktions- oder Betriebseinstellung
- Risiken aus Lieferungen von Erzeugnissen
- Bauherrenhaftpflichtversicherung, erweiterte Produkthaftpflicht
- Leistungen bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
- Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungs- oder –bearbeitungskosten
- Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen, Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG):
- Beauftragung von Subunternehmen
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
Produzierende Unternehmen können auch eine Umweltschaden Haftpflicht abschließen, um Umweltrisiken mitversichert zu wissen. Um die bestmögliche Absicherung im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung finden zu können, sollten Sie die Angebote genau vergleichen.
Rechtsschutzversicherung 04/2022 laut test.de (Platz 31-40)
- R+V
PBV Classic
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 307 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 60 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,6)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,6)
Verständlichkeit befriedigend (3,0)
Roland
Basis
Selbstbehalt:
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag:
Maximaler Jahresbeitrag:
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,6)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,6)
Verständlichkeit gut (2,4)
WGV
PBV Optimal
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 281 Euro
Maximaler Jahresbeitrag: 332 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 49 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,6)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,7)
Verständlichkeit gut (2,3)
Debeka
PBV Comfort variabel
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 342 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 55 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen gut (2,5)
Verständlichkeit ausreichend (3,8)
Ergo
Smart
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 328 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 43 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,9)
Verständlichkeit sehr gut (1,4)
Ideal
PBV
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 349 Euro
Maximaler Jahresbeitrag: 484 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 44 Euro
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: 62 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,6)
Verständlichkeit befriedigend (3,0)
Örag
§ 21 a Rundum-Schutz Plus
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 527 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,9)
Verständlichkeit gut (1,7)
Örag
PBV § 21
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 324 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 70 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,9)
Verständlichkeit gut (1,7)
Örag
Rundumschutz
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 394 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,9)
Verständlichkeit gut (1,7)
VGH
PBV
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 320 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 47 Euro
QUALITÄTSURTEIL BEFRIEDIGEND (2,7)
Versicherungsbedingungen befriedigend (2,6)
Verständlichkeit befriedigend (3,1)
Was ist beim passive Rechtsschutz abdeckt – Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt
Neben der Absicherung bei Schäden, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit entstehen können, gibt es auch einen indirekten Rechtsschutz. Die Versicherung selbst prüft die Rechtmäßigkeit der Schadenersatzansprüche gegen Sie und verteidigt Sie und Ihren Betrieb notfalls auch vor dem Gericht. Diese Funktion übernehmen sämtliche Haftpflicht Versicherungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht, die Berufshaftpflicht als auch die Privathaftpflicht.
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Was ist in einer Umweltschadenhaftpflicht abgedeckt – Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt
Welcher Leistungsumfang hinter einer Betriebsversicherung stecken sollte, haben wir bereits aufgelistet. Was sich hinter einer Umwelthaftlicht verbirgt und wer eine solche Absicherung verpflichtend benötigt:
- WHG-Anlagen zur „Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen“
Für UmweltHG-Anlagen besteht keine Deckungsvorsorgepflicht
deklarierungspflichtige Anlagen
Abwasseranlagen und Einwirkungen auf Gewässer
Deckungsvorsorgepflichtige UmweltHG-Anlagen
Anlagen-Produktrisiko
§ 102 laut dejure.org/gesetze/VVG/102.html
„Betriebshaftpflichtversicherung
(1) 1Besteht die Versicherung für ein Unternehmen, erstreckt sie sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen. 2Die Versicherung gilt insoweit als für fremde Rechnung genommen.
(2) 1Wird das Unternehmen an einen Dritten veräußert oder auf Grund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen, tritt der Dritte an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seiner Berechtigung sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. 2§ 95 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 96 und 97 sind entsprechend anzuwenden.“
Die wichtigsten Tatbestände, für die dagegen grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, sind:
- vorsätzliche Verstöße gegen Schutzgesetze oder behördliche Vorgaben,
Kleckerschäden,
Schäden, die bei Vertragsbeginn bereits eingetreten waren, also das Schadensereignis läuft noch und
Schäden aus dem nachträglichen Erwerb von Grundstücken mit schon kontaminierten Böden (Altablagerung und Altstandorten).
Risiken der Mitarbeiter mit mit abgedeckt
Zu den abgedeckten Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört eben auch der Versicherungsschutz der im Betrieb Beschäftigten. Das können leitende Angestellte, Familienmitglieder, Manager, Geschäftsführer oder weitere im Unternehmen angestellten Personen sein. Der Schaden und das Risiko der Mitarbeiter wird in den anderen Varianten nicht mit abgedeckt. Hier finden Sie die aktuellen Betriebsversicherungen Testsieger.
Wichtige ARBEITSSCHUTZVERORDNUNGEN laut arbeitsschutzgesetz.org
- „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Temperatur
Toiletten und andere sanitäre Anlagen
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“
Was ist bei Wegeunfällen laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) abgedeckt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) definiert, was ein Wegeunfall ist. Demnach sind Wegeunfälle Unfälle, die Beschäftigte erleiden, die entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder eben auf dem Weg nach Hause. Es werden auch Umwege mitversichert, wenn diese zum Beispiel durch Umleitungen, Fahrgemeinschaften, Kindertagesstätten oder sonstigen Gründen (Umweg ist schneller als der direkte Weg) hin führen.
- ARBEITSVERTRÄGE & ARBEITSVERHÄLTNISSE
Arbeitsverhältnis
Anstellungsvertrag
Arbeitsvertrag für Freiberufler
Arbeitsvertrag für Kraftfahrer
Ausbildungsvertrag
Ehrenamtsvertrag
Geschäftsführervertrag
Minijob
Nebenjob
Praktikum
Teilzeitjob
Werkvertrag / Dienstvertrag
RECHTE & PFLICHTEN
Wichtige arbeitsrechtliche Themen laut arbeitsvertrag.org
- Rechte und Pflichten
Arbeitszeit
Geheimhaltungsvereinbarung
Krankheit
Probezeit
Überstundenregelung
Urlaub
Vergütung
ABMAHNUNG / ABFINDUNG / KÜNDIGUNG
Abfindung
Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Kündigung
Kündigung durch Arbeitgeber
Kündigung durch Arbeitnehmer
Kündigung schreiben
Kündigungsfrist
Was in einer Privathaftpflicht abgedeckt werden sollte
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden an Gebäuden
Verlust privater Schlüssel
Verlust beruflicher Schlüssel
Baumaßnahmen
Kautionszahlung im Ausland
Mallorca-Deckung
Heizöltank
Eigentumswohnungen/ Ferien-/ Wochenendwohnungen/ Ferienzimmer (ohne Verpflegung)
Gefälligkeitsschäden
Schäden an fremden geliehenen Sachen
Nebenberufliche Tätigkeiten
Segelboote bis 20 qm Segelfläche
Unbebautes Grundstück bis 2.000 qm Grundstücksfläche
Falschbetankung von fremden Kfz
Die Leistungen des Pflegedienstes.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800 (Zentrale)
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Wir stehen nicht in Kontakt mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg von zu Hause oder zum Arbeitsplatz hin geht.