Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet im Gegensatz zur Berufshaftpflicht- oder einer Vermögensschadenhaftpflicht umfassende Deckungen auch für die angestellten Mitarbeiter der Betriebsstätte an. Es werden sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit abgedeckt. Über den genauen Leistungsumfang entscheidet jedoch die Wahl der Betriebshaftpflichtversicherungen. Die Abdeckungen können ganz unterschiedlich ausfallen, weshalb sich ein Vergleich lohnen kann. Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt

Um die höchst mögliche Abdeckung gelangen zu können, hilft nur ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherer.

Was ist inmitten der Betriebshaftpflicht abgedeckt

Bei der Frage, was im Rahmen der Betriebsversicherung abgedeckt wird, müssen auch die Leistungen der Versicherer durchleuchtet werden. Je nach Qualität der Gewerbeversicherungen können folgende Leistungen erfüllt werden:

  1. Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
  2. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  3. Vermögensschäden, Höchstersatzleistung, das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme
  4. Leistungs-Update der Firmenhaftpflichtversicherung wie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  5. Schadenersatzansprüche, Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  6. Schäden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser und / oder Abwasser an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten
  7. Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Karten
  8. Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe oder Wechsel
  9. Produktions- oder Betriebseinstellung
  10. Risiken aus Lieferungen von Erzeugnissen
  11. Bauherrenhaftpflichtversicherung, erweiterte Produkthaftpflicht
  12. Leistungen bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
  13. Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungs- oder –bearbeitungskosten
  14. Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen, Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG):
  15. Beauftragung von Subunternehmen
  16. Verletzung von Datenschutzgesetzen

Produzierende Unternehmen können auch eine Umweltschaden Haftpflicht abschließen, um Umweltrisiken mitversichert zu wissen. Um die bestmögliche Absicherung im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung finden zu können, sollten Sie die Angebote genau vergleichen.

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Was ist beim passive Rechtsschutz abdeckt – Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt

Neben der Absicherung bei Schäden, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit entstehen können, gibt es auch einen indirekten Rechtsschutz. Die Versicherung selbst prüft die Rechtmäßigkeit der Schadenersatzansprüche gegen Sie und verteidigt Sie und Ihren Betrieb notfalls auch vor dem Gericht. Diese Funktion übernehmen sämtliche Haftpflicht Versicherungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht, die Berufshaftpflicht als auch die Privathaftpflicht.

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Was ist in einer Umweltschadenhaftpflicht abgedeckt – Betriebshaftpflicht was ist abgedeckt

Welcher Leistungsumfang hinter einer Betriebsversicherung stecken sollte, haben wir bereits aufgelistet. Was sich hinter einer Umwelthaftlicht verbirgt und wer eine solche Absicherung verpflichtend benötigt:

  • WHG-Anlagen zur „Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen“
    Für UmweltHG-Anlagen besteht keine Deckungsvorsorgepflicht
    deklarierungspflichtige Anlagen
    Abwasseranlagen und Einwirkungen auf Gewässer
    Deckungsvorsorgepflichtige UmweltHG-Anlagen
    Anlagen-Produktrisiko
Risiken der Mitarbeiter mit mit abgedeckt

Zu den abgedeckten Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört eben auch der Versicherungsschutz der im Betrieb Beschäftigten. Das können leitende Angestellte, Familienmitglieder, Manager, Geschäftsführer oder weitere im Unternehmen angestellten Personen sein. Der Schaden und das Risiko der Mitarbeiter wird in den anderen Varianten nicht mit abgedeckt. Hier finden Sie die aktuellen Betriebsversicherungen Testsieger.

Wichtige ARBEITSSCHUTZVERORDNUNGEN laut arbeitsschutzgesetz.org
  • „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
    Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    Temperatur
    Toiletten und andere sanitäre Anlagen
    Baustellenverordnung (BaustellV)
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    Biostoffverordnung (BioStoffV)
    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
    PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“

Was ist bei Wegeunfällen laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) abgedeckt

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) definiert, was ein Wegeunfall ist. Demnach sind Wegeunfälle Unfälle, die Beschäftigte erleiden, die entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder eben auf dem Weg nach Hause. Es werden auch Umwege mitversichert, wenn diese zum Beispiel durch Umleitungen, Fahrgemeinschaften, Kindertagesstätten oder sonstigen Gründen (Umweg ist schneller als der direkte Weg) hin führen.

  • ARBEITSVERTRÄGE & ARBEITSVERHÄLTNISSE
    Arbeitsverhältnis
    Anstellungsvertrag
    Arbeitsvertrag für Freiberufler
    Arbeitsvertrag für Kraftfahrer
    Ausbildungsvertrag
    Ehrenamtsvertrag
    Geschäftsführervertrag
    Minijob
    Nebenjob
    Praktikum
    Teilzeitjob
    Werkvertrag / Dienstvertrag
    RECHTE & PFLICHTEN

Wichtige arbeitsrechtliche Themen laut arbeitsvertrag.org

  • Rechte und Pflichten
    Arbeitszeit
    Geheimhaltungsvereinbarung
    Krankheit
    Probezeit
    Überstundenregelung
    Urlaub
    Vergütung
    ABMAHNUNG / ABFINDUNG / KÜNDIGUNG
    Abfindung
    Abmahnung
    Aufhebungsvertrag
    Kündigung
    Kündigung durch Arbeitgeber
    Kündigung durch Arbeitnehmer
    Kündigung schreiben
    Kündigungsfrist

Der Unterschied zwischen der Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht soll verdeutlichen, was bei welcher Versicherung abgedeckt wird.

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Die Leistungen des Pflegedienstes. 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800 (Zentrale)
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Wir stehen nicht in Kontakt mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg von zu Hause oder zum Arbeitsplatz hin geht.