Betriebshaftpflicht Apotheke

Apotheker müssen laut Gesetz sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung absichern, wenn sie eine eigene Apotheke betreiben wollen. Es gibt sehr viele Anbieter, welche eine Police zur Betriebshaftpflicht zur Verfügung stellen. Doch Betreiber von Apotheken sollten immer auf den genauen Versicherungsschutz achten. Denn nicht immer werden alle möglichen Risiken von den Versicherungsunternehmen voll versichert.

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In Deutschland ist es üblich und gesetzlich geregelt, dass der Schadensverursacher in vollem Umfang haften muss. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Schaden privat oder gewerblich entstanden ist. Da bei Haftpflichtrisiken der Betrieb gefährdet sein kann, schreibt der Gesetzgeber vor, dass für Apotheker eine Versicherungspflicht besteht. Geregelt wird das über dem Paragraph 84 des Arzneimittelgesetz. Vier Gesetze regeln die Haftungen für den Betrieb:

  • Das BGB für allgemeine Haftungsfragen (§§ 823 ff. BGB)
  • Das Produkthaftungsgesetz ( Schaden entstanden, durch ein falsch verkauftes Produkt)
  • Die Gefährdungshaftung als pharmazeutischer Unternehmer gemäß Arzneimittelgesetz (§§ 84 bis 94 AMG)
  • Das Umwelthaftungsgesetz für Schäden, welche durch die Apotheke verursacht wurden

Eventagenturen

Betriebshaftpflicht Bearbeitungsschäden -Beispiele und Kostenübernahme

Begriffsklärung: Welchen Nutzen hat die Apothekenpolice

Alle Haftungsansprüche von Dritten, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung geprüft. Es wird untersucht, ob der Schaden berechtigt ist und ob er während der betrieblichen Tätigkeit entstanden ist. Besteht ein Anspruch, wird diese von der Versicherung nach den gesetzlichen Vorgaben reguliert. Bei unberechtigten Ansprüchen werden diese im Notfall auch gerichtlich abgewiesen. Das Haftungsrisiko besteht in diesem Fall für das Unternehmen (juristische Person) als auch für den einzelnen Mitarbeiter. Es ist hier unerlässlich, dass ein guter Versicherungsschutz besteht.

Interessantes aus Österreich zur Apothekenversicherung

Seit Mitte gibt es in Österreich ebenfalls eine Pflicht zur Haftungsversicherung für Apotheker. Um im Versicherungsfall ausreichend abgesichert zu sein, muss eine Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro bestehen. Eine Begrenzung der Nachhaftung ist nicht zulässig. Es müssen von der Versicherung bis zu fünf Schäden im Jahr übernommen werden.

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Worauf müssen Apothekerinnen und Apotheker bei Police achten

Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung sind an sich zwei individuelle Versicherungsformen. Doch beide Versicherungen verschmelzen dann im Bereich der Haftung miteinander. Über die Betriebshaftpflicht kann für den Inhaber der Apotheke eine individuelle Berufshaftpflicht abgeschlossen werden. Bei der Auswahl der Police sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Auswahl der Deckungssumme sollte aktuell sein und für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Millionen Euro betragen
  • Einschluss einer umfassenden und weitreichenden Produkthaftung
  • Einschluss von Umweltrisiken, auch wenn keine Ölheizung betrieben wird
  • Keine Risikoausschlüsse aufgrund § 84 AMG

Welche Risiken besteht bei diesen Apothekerberufen

Das berufliche Risiko eines Apotheker ist generell sehr hoch. Er kann nicht nur einen Schaden verursachen, wenn ein falsches Medikament ausgegeben wird. Wenn Tinkturen und Cremes falsch hergestellt werden, kann schnell ein Anspruch besteht. Doch auch im Verkauf (Beratung) von rezeptfreien Medikamenten und anderer pharmazeutischer Produkte können teure Fehler entstehen. Weiterhin muss der Betreiber haften, wenn die Ölheizung, durch ein Leck, die Umwelt verschmutzt hat. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der möglichen Schadensfälle.

Personenschäden sind sehr gravierend

Personenschäden sind in der Regel die teuersten Schadensmodelle, welche auftreten können. Denn oft wird die Krankenkasse, die geschädigte Person als auch Arbeitgeber nun einen Anspruch geltend machen wollen. Es geht hier um Arbeitsausfall, Ertragsausfall Arztkosten, Reha-Kosten, Berufsunfähigkeit und vor allem Schmerzensgeld. Um für solche Fälle ausreichend abgesichert zu sein, sollte immer eine individuelle Deckungssumme mit dem Anbieter vereinbart werden.

Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden

Der Staat ermöglicht es, dass über die Steuererklärung die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung abgesetzt werden können. Sie gelten als Betriebsausgaben für das Geschäft bzw. für den Apothekenleiter. Weitere sinnvolle Versicherungen sind die private Krankenversicherung (PKV), Rechtsschutzversicherung, andere Apothekenversicherungen und möglicher Weise auch eine Elektronikversicherung.

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Betriebshaftpflichtversicherungen für Apotheken

In Deutschland müssen Geschäftsinhaber einer Apotheke eine Versicherung gegen das Haftungsrisiko abschließen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt alle Schadensfälle, welche während dem Betrieb des Geschäftes entstanden sind. Mitarbeiter sind meist mitversichert. Apotheken sollten darauf achten, dass beim Versicherungsschutz keine Minderungen oder Leistungsausschlüsse vereinbart sind. Sonst besteht die Gefahr, dass der Apotheker für die Risiken alleine aufkommen muss. Weitere Informatioen zur Betriebshaftpflichtversicherung erhalten Sie auch unter https://betriebshaftpflichtversicherungen-heute.de/.