Rund 23 Millionen Bürger sind ehrenamtlich tätig, dabei stellt sich häufig die Frage, wer im Schadensfall haftet. Nur selten sind Vereine auch ausreichend abgesichert, wenn einmal etwas passiert. Mit der Betriebshaftpflicht werden sämtliche ehrenamtlich tätigen Personen mitversichert. Die Stiftung Warentest empfiehlt neben der Vereinshaftpflicht noch eine Absicherung in Form der Unfallversicherung. Aus welche Besonderheiten Vereine achten sollten und wann der Vereinshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, klären wir im folgenden Artikel. Betriebshaftpflicht für Vereine
Laut Stiftung Warentest sind auch die Mitglieder für Schäden verantwortlich, die den Schaden nicht selbst verursacht haben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt in diesem Fall.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) laut gesetze-im-internet.de/bgb/__31b.html
„§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
(1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.“
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“
Anforderungen der Betriebshaftpflicht inmitten des Vereins
Mit einem Schutzbrief können Vereine nicht nur gegen selbst verursachte Schäden mitversichert werden, der Schutz gilt incl. Rechtsschutz. Wenn die Forderungen gegen ein einzelnes Mitglied des Vereins oder den gesamten Verein als unbegründet erachtet werden, dann schützt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung auch dann, wenn es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt. Übernommen werden die Vereinskosten für Anwälte Sachverständige, Mediation und mehr.
ARAG bietet Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände
Die ARAG gehört zu den Haftpflichtversicherungen, die vor allem im Bereich der Sportvereine umfassende Lösungen und Deckungen anzubieten haben. Dabei sieht der Düsseldorfer Versicherer folgende Absicherung vor:
Sport-Vereinsschutz
- Kfz-Zusatzversicherung
CyberSchutz für Sportvereine
Reiseversicherung für Vereine
Gebäudeversicherung für Sportvereine
Kfz-Zusatzversicherung für Sportvereine
Nichtmitgliederversicherung für Sportvereine
D&O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände
Stiftung Warentest berichtet über Insolvenz des Sportvereins ohne Betriebshaftpflichtversicherung
Auch im Stiftung Warentest wird das Thema Betriebshaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit einem bayerischern Fanclub berichtet, der zum 20-jährigen Bestehen ein Fest organisiert hat und dafür 13 000 Euro bezahlen musste, in der Kasse waren jedoch nur 1 158 Euro vorrätig. Betroffen war nicht nur der Verursacher, sondern auch der zweite Vorsitzende, die vom Finanzgericht München verurteilt wurden, den Rest zu zahlen (Az. 14 K 1035/03).
Vereinsarten laut MONEYLOG
Wie vielseitig die Vereinsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich ist, zeigt der Blick auf die Vereinsarten, die auf MONEYLOG aufbereitet werden:
- „GESELLSCHAFTSVEREINE
Parteien, Jugendpolitischer-Verein, Landjugend, Bildungsverein, Pfadfinder, Schülervereine, Verbraucher, Jugendringe, Kinder-und Jugendförderung
TIER- UND NATURSCHUTZVEREINE
Nilpferdverein, Aquariumvereine, Imker, Brieftauben, Hundevereine, Vogelvereine, Fischereiverein
SPORTVEREINE
Fußball, Handball, Tennis, Badminton, Baseball, Basketball, Beachball, Cricket, Faustball, Football, Hockey, Rugby, Softball, Tischtennis, Squash, Volleyball, Golf, Minigolf, Racquet,Schwimmen, Segeln, Rudern, Tauchen, Surfen, Kanu, Wasserball, Wasserski, Wellenreiten, Angeln, Fechten, Boxen, Judo, Ringen, Karate, Kendo, Samurai, Taekwondo, Aikido, Kung-Fu, Budosport, Laufdisziplin, Sprungdisziplin, Wurfdisziplin, Zehnkampf, Bodybuilding, Turnen, Akrobatik, Straßenrennen, Kunstradfahren, Radtourenfahren, Radball, Radpolo, Moutainbike, Eishockey, Skeleton, Skilanglauf, Skispringen, Bob, Eiskunstlauf, Eisschnellauf, Rennrodeln, Snowboard, Kegeln, Breitensport, Billard, Boule, Bowling, Dart, Hundesport, Reitsport, Tanzsport, Schach, Snooker, Walking, Wandersport, Berglauf, Motorsport, Schießsport, Fallschirmspringen, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Segelflug, Modellflug, Motorflug, Ballonfahren, Modellflieger
MUSIKVEREINE
Blasorchester, Jugendblasorchester, Blaskapelle, Trachtenkapelle, Stadtkapelle, Fanfarenzug, Fanfarenorchester, Sinfonisches-Blasorchester, Blechblasensemble, Brass-Band, Big-Band, Spielmannszug, Tambourcorps, Trommlerkorps, Flötenorchester, Schalmeienorchester, Majoretten, Fanfaren- und Spielmannszug, Musikzug, Dudelsackverein, Showband, Bläserensemble, Posaunenchor, Marching-Band, Guggenmusik, Schützenvereins-Musikkapelle, Schützenvereins-Spielmannszug, Gemischter-Chor, Gesangverein, Chor, Männerchor, Frauenchor, Knabenchor, Kinderchor, Jugendchor, Gospelchor, Akkordeonorchester, Partyband, Tanzkapelle, Zitterorchester, Zupforchester, Sinfonieorchester, Dudelsack- und Drehleiermusikverein“
Weitere Vereins-Arten
Neben den bereits aufgeführten Vereinen hat WIKI eine andere Aufteilung in Traditionsvereine wie Bürger-, Heimat- und Schützenvereine, Hobbyvereine wie Kleingärtner- und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine, musische Vereine wie Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel, Kulturvereine wie literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten,
Weltanschauungsvereine, Umwelt- und Naturschutzvereine, Selbsthilfevereine wie Alkoholismus, Arbeitslosigkeit und spezifische Krankheiten, karitative und humanitäre, Förder- und Trägervereine wie Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser zusammengetragen.
Die besten Unfallversicherungen laut Ökotest 2013
- Platz 01 Interrisk XXL-Konzept mit MaxiTaxe und PlusProgression „sehr gut“
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Platz 01 Haftpflichtkasse Darmstadt Vario Vollschutz „sehr gut“
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Platz 01 Adcuri Premium „sehr gut“
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug zum Vereinsrecht –
„Zweiter Titel. Juristische Personen
I. Vereine
l. Allgemeine Vorschriften
§ 21. [Nichtwirtschaftlicher Verein]
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist,
erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen
Amtsgerichts.
§ 22. [Wirtschaftlicher Verein]
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in
Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche
Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiete der Verein seinen
Sitz hat.
§ 23. [Ausländischer Verein]
Einem Vereine, der seinen Sitz nicht in einem Bundesstaate hat, kann in Ermangelung
besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch Beschluss des Bundesrats
verliehen werden.
§ 24. [Sitz]
Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die
Verwaltung geführt wird.“
Mitversichert werden sollten auch Tätigkeitsschäden inmitten der Betriebsversicherungen.
Berechnen Sie auch hier die aktuellen Beiträge der Berufsversicherungen.