Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen

Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können sich mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gegen finanzielle Schäden absichern. Den Einzelunternehmern steht eine hohe Versicherungssumme zur Verfügung, die nicht nur dann greift, wenn selbst ein Schaden herbeigeführt worden ist, sondern auch bei nicht berechtigten Schäden. Somit können Einzelunternehmen zugleich auf einen passiven Rechtsschutz zurück greifen. Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen.

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BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR EINZELUNTERNEHMER

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sichern sich Einzelunternehmerinnen als auch Einzelunternehmer gegen wirtschaftliche Schäden im Zusammenhang mit der beruflichen Ausübung ab. Experten empfehlen im Rahmen der Einzelunternehmerversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Auch bei indirekten Schäden bietet die Einzelunternehmerpolice einen Versicherungsschutz und schützt die versicherten Kunden bei finanziellen Problemen.

Wichtige Einzelunternehmer-Verbände Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen

  • Interessenverband der Einzelunternehmer im Baugewerbe – Der Interessenverband Einzelunternehmer im Baugewerbe kurz IVEB
    Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V.
    Dachorganisation von bayerischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie Einzelunternehmen. Der BAGV GLAS+SOLAR
    Deutscher Bauernbund e.V. (DBB) | FDP

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Betriebshaftpflicht Transportunternehmen – was bei Speditionen gilt

DIE RECHTSFORM DES EINZELUNTERNEHMENS Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen

Es gibt zahlreiche Definitionen des Einzelunternehmens. Im weiteren Sinne handelt es sich bei einem Einzelunternehmen um einzelne natürliche Personen, Freiberufler, Selbständige, Landwirte oder Gewerbetreibende. Unberührt bleibt, ob der Einzelunternehmer zusätzlich noch angestellt ist. Im engeren Sinne lässt sich das Einzelunternehmertum al voll haftunfähiges Unternehmen im Rahmen des Handelsgesetzbuchs, HGB, definieren. Somit sind einzelunternehmerische Personen stets haftbar. Lesenswert ist auch der Beitrag zum Thema Ergo Versicherung. Dazu können Sie unter https://betriebshaftpflichtversicherungen-heute.de/ergo/ mehr in Erfahrung bringen.

Die 25 größten Unternehmen Deutschlands 2020

  • Volkswagen AG Wolfsburg
  • Daimler AG Stuttgart
  • E.ON SE Essen
  • BMW AG München
  • Schwarz Beteiligungs GmbH Lebensmitteleinzelhandel
  • Siemens AG München
  • Robert Bosch GmbH
  • BASF SE Ludwigshafen am Rhein Chemie
  • Deutsche Telekom AG Bonn Telekommunikation
  • Deutsche Post DHL Group Bonn Logistik
  • Metro AG Düsseldorf Handel
  • Lidl Stiftung & Co. KG (zugehörig zu Schwarz Beteiligungs GmbH)- Lebensmitteleinzelhandel
  • Audi AG (zugehörig zu Volkswagen AG) Automobile
  • RWE AG Essen Energie
  • BP Europa SE Mineralöl, Energie
  • Edeka Zentrale AG & Co. KG Handel
  • Rewe Group Köln Handel, Touristik
  • Bayer AG LeverkusenPharma, Chemie
  • thyssenkrupp AG Essen
  • Deutsche Bahn AG Transport
  • Aldi Süd Mülheim an der Ruhr
  • Continental AG Hannover Automobilzulieferer
  • Metro Cash & Carry International GmbH (zugehörig zu Metro AG) Großhandel
  • Deutsche Lufthansa AG Luftverkehr
  • Shell Deutschland Oil GmbH

BETRIEBSHAFTPFLICHT FÜR EINZELUNTERNEHMEN IST SINNVOLL Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen

Die Haftung des Einzelunternehmers erfolgt mit dem gesamten Vermögen. Die Schulden müssen auch mit dem Privatvermögen beglichen werden. Des Weiteren umfasst die gesamtschuldnerische Haftung das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht. Mit dem Datum der Gründung des Einzelunternehmers wird auch das private Vermögen als Teil des Betriebsvermögens eingerechnet. Neben dem Bargeld, den Ersparnissen und den Geschäftsräumen kann das auch das Kfz und weitere Sachgegenstände umfassen. Angesichts der hohen finanziellen Risiken sollten Einzelunternehmer immer auch eine Betriebshaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht nachweisen. Einen umfangreichen Überblick über die Versicherungsmöglichkeiten erhalten Sie immer auch auf der Fachseite Betriebshaftplicht.

Rechtsform Kapital/Mindesteinzahlung Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende) kein festes Kapital/keine Mindesteinlage vorgeschrieben
Gründerzahl 1
Haftung unbeschränkt mit Geschäfts und Privatvermögen
Entscheidungsbefugnis/Vertretung
Formalitäten/Kosten Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung/ gering
Eintragungin das HR Nein
Vertrag/Formvorschriften

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VEB UNTERNEHMER KONTAKT

Interessenvertretung Einzelunternehmer im Baugewerbe
Klingenstraße 15
97084 Würzburg
Telefon: +49 (0) 931 45 46 36 69
Telefax: +49 (0) 931 45 46 45 85
eMail: jp@iveb.org

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