Die betrieblichen Risiken können mit einer Bewachungshaftpflicht deutlich reduziert werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt nicht nur die Security-Firma, sondern auch alle Bewachungsmitarbeiter. Es können mit einer Betriebshaftpflicht Schäden von über drei Millionen Euro erstattet werden.
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Umfassende Absicherung für das Bewachungsunternehmen
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Security- und Bewachungsunternehmen folgende Schäden absichern:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Das wichtigste in einer Bewachungshaftpflicht ist die Absicherung von Personenschäden. Mitunter findet sich auch eine Haftpflicht, die mehr als die sonst üblichen drei Millionen Euro als Versicherungssumme zu bieten hat. Auch hier können Sie einen Versicherungsschutz erhalten, im im Beruf abgesichert sein zu können.
Rechtsschutzversicherung 04/2022 laut test.de (Platz 11-20)
- Allianz
Privat Komfort
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 400 Euro
Maximaler Jahresbeitrag: 563 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit sehr gut (1,3)
Allianz
Privat Smart
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 283 Euro
Maximaler Jahresbeitrag: 399 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit sehr gut (1,3)
Ergo
Best
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 478 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 53 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit sehr gut (1,3)
Roland
Premium
Selbstbehalt:
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag:
Maximaler Jahresbeitrag:
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
Versicherungsbedingungen gut (2,2)
Verständlichkeit gut (2,4)
Württembergische
PremiumSchutz inkl. PremiumPlus 2021
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 427 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 52 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
Versicherungsbedingungen gut (2,2)
Verständlichkeit befriedigend (3,0)
R+V
PBV Comfort + Vorsorge Familie Erbe, Urheber
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 397 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 64 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
Versicherungsbedingungen gut (2,3)
Verständlichkeit befriedigend (3,0)
Roland
Komfort
Selbstbehalt:
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag:
Maximaler Jahresbeitrag:
Jahresbeitrag Wohnen: –
Maximaler Jahresbeitrag Wohnen: –
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit gut (2,4)
VGH
PBV; RechtsschutzPlus
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 418 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 47 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit befriedigend (3,1)
Württembergische
PremiumSchutz 2021
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 367 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 52 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit befriedigend (3,0)
ADAC
Exklusiv
Selbstbehalt: 150 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag: 299 Euro
Jahresbeitrag Wohnen: 59 Euro
QUALITÄTSURTEIL GUT (2,5)
Versicherungsbedingungen gut (2,4)
Verständlichkeit gut (1,9)
Private Haftpflicht und Betriebshaftpflicht kombinieren
Es gibt für Selbstständige immer auch die Möglichkeit einen kombinierten Versicherungsschutz zu erhalten. Eine private Haftpflicht und eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet den Vorteil der zweifachen Absicherung. So kann das Bewachungsgewerbe geschützt werden, gleichzeitig ist auch das private Leben versichert. Ein weiterer Vorteil ist, das der Versicherungsschutz günstiger ausfällt.
Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/BJNR069200019.html
„§ 6 Verfahren
(1) Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Die Unterrichtung hat mindestens 40 Unterrichtsstunden zu dauern. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Mehrere Personen können gleichzeitig unterrichtet werden, wobei die Zahl der Unterrichtsteilnehmer 20 nicht übersteigen soll.
(2) Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 1 aus, wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die Industrie- und Handelskammer durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch einen aktiven Dialog der unterrichtenden Person mit den Unterrichtsteilnehmern sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, davon überzeugt hat, dass die Person mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie den damit verbundenen Befugnissen und deren praktischer Anwendung nach Maßgabe des § 7 vertraut ist.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis“
Bewachungserlaubnis in Deutschland
Wer ein Bewachungsgewerbe ausübt, der benötigt in Deutschland immer auch eine sogenannte Bewachungserlaubnis, um fremdes Eigentum und auch Leben beschützen zu können. Die Erlaubnis ist gewerblich und einspricht der zuständigen Gewerbeordnung „nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert“. Die Regelung gilt unter anderem in Niedersachsen, Hessen, Berlin, Bayern und auch in NRW.
Berufshaftpflichtversicherung Versicherungssummen
Eine weitere Möglichkeit ist das Abschließen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Security-Mitarbeiters selbst. Der Versicherungsschutz greift unter anderem auch beim Abhandenkommen wichtiger Utensilien wie dem Schlüssel. Die Versicherungssummen können auch in diesem Fall auf mehrere Millionen Euro vereinbart werden. Auch Schäden an einem KFZ können mitversichert werden. Eine sehr gute Haftpflicht bietet auch die AXA Versicherung mit Sitz in Köln an.
Umfassendes Angebot im Bereich der Haftpflichtversicherung
Folgenden Bereichen im Bewachungsgewerbe empfehlen wir eine betriebliche Absicherung:
- Objekt- und Werkschutz
- Personenschutz
- Sicherheitskurierdienste
- Ermittlungsdienst
- Empfangsdienst im Objektschutz
- Pförtner
- Streifendienst
- Geld- und Werttransport
- Veranstaltungsschutz
- Ordnertätigkeiten
Gewerbeordnung laut https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html
„2. Titel – Stehendes Gewerbe (§§ 14 – 54)
2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung (§§ 16 – 40)
B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§§ 29 – 40)
§ 34a
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung
(1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt,
3. der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen besitzt, oder
4. der Antragsteller den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht erbringt.“
Hier geht es zur Berechnung der Policen.
§ 6 BewachV – Haftpflichtversicherung (1)
„(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Juni 2019 durch § 24 Satz 2 der Verordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692). Zur weiteren Anwendung s. § 23 der Verordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692).
(1) Der Gewerbetreibende hat für sich und die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, bei einem im Geltungsbereich dieser Verordnung zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis
1. für Personenschäden 1 Million Euro,
2. für Sachschäden 250.000 Euro,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
4. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.
2Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. 3Die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Risiken sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, soweit der Gewerbetreibende nur für Auftraggeber tätig wird, die sich mit dieser Einschränkung der Versicherungspflicht nachweislich einverstanden erklärt haben.
(3) Zuständige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die nach § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung bestimmte Behörde.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit für den Auftraggeber nur Landfahrzeuge oder Landfahrzeuge einschließlich mitgeführter Gegenstände bewacht werden sollen.“