Betriebshaftpflicht Reiterhof

Wenn Sie einen Reiterhof besitzen oder mit dem Reitbetrieb Ihr Geld verdienen, dann benötigen Sie auf jeden Fall eine passende Berufshaftpflicht und sollten hier nicht am falschen Ende sparen. So ist die Betriebshaftpflicht das Grundrisiko für die gewerbliche Pferdehaltung. Sie sorgt dafür, dass man vor den Ansprüchen geschützt wird, die daraus resultieren, dass jemand auf dem Gelände zu Schaden kommt. Das bedeutet, dass sich mit der Betriebshaftpflicht für den Reiterhof der Eigentümer, Betreiber und Pächter des Reiterhofs vor den Ansprüchen Dritter schützen kann. Denn ohne die geeignete Betriebshaftpflicht können Sie mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Betriebshaftpflicht Reiterhof

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Was Sie durch eine Betriebshaftpflicht für Ihren Reiterhof absichern können Betriebshaftpflicht Reiterhof

Da Fehler und Irrtümer menschlich sind, kann es zu hohen Schadenersatzforderungen gegen Ihren Reiterhof kommen. In diesem Fall würde allerdings nicht nur Ihr Ruf, sondern auch Ihre Existenz auf dem Spiel stehen. Denn Sie haften sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitarbeiter. Eine Betriebshaftpflicht ist hier dann die optimale Lösung. Denn durch diese Versicherung können Sie sowohl Personen- als auch Sachschäden versichern, die durch das Verschulden des Betriebsinhabers zustande gekommen sind. Außerdem können sie durch Betriebsangehörige verschuldet sein. Zudem sind Sie durch Schäden aufgrund mangelhafter Waren oder durch fehlerhaftes Arbeiten abgesichert.

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Betriebshaftpflicht für den Reiterhof beliebig gestalten

Mit der Betriebshaftpflicht für den Reiterhof haben Sie den Vorteil, dass Sie die verschiedenen Bausteine individuell kombinieren können. Auf diese Weise wird Ihr persönlicher und tatsächlicher Bedarf bestens angepasst. So können Sie die Grunddeckung, die unter anderem auch die Gebäude und die gesamten eigenen oder gepachteten Flächen umfasst, auch um andere Bausteine erweitern. Dazu zählen beispielsweise die Privathaftpflicht eigener Pferde und Hunde, Reitlehrer, Schulpferde, Therapiereitlehrer, Bereiter und viele andere Bausteine.

Gewerbliches Tierhüterrisiko in die Betriebshaftpflicht für Reiterhof einschließen Betriebshaftpflicht Reiterhof

Ein Reiterhof, in welchem Pensionspferde gegen Entgelt untergebracht werden, gilt als gewerblicher Betrieb. Wenn Pferde in Pension genommen werden, dann sollte auf jeden Fall das gewerbliche Tierhüterrisiko, auch Hütehaftpflicht genannt, in die Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden. Die gewerbliche Hütehaftpflciht schützt den Stalltreiber vor hohen finanziellen Ansprüchen. Damit sind auch Personen- und Sachschäden Dritter abgedeckt. Für Schäden am Pensionstier kommt die Tierhüterversicherung allerdings nicht auf. Nur die sogenannte Obhutversicherung kommt für Schäden an den Tieren selbst auf.

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Fazit Betriebshaftpflicht Reiterhof

Mit einer Betriebshaftpflicht für Ihren Reiterhof sind Sie von Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Damit sind sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt. Da sich alle Reiterhöfe in ihrer Fläche, Stellplätzen und Bestimmungen unterscheiden, ist eine persönliche Auswahl der angebotenen Optionen und Bausteine unerlässlich. Kosmetiker-Ranking. 

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