Betriebshaftpflicht Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit

Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung, kurz auch ANÜ, bedeutet Leiharbeit und kommt zur Anwendung ein ein Leiharbeitnehmer einem Dritten (dem Entleiher) gegen Entgelt bezahlt wird. Der eigentliche Arbeitgeber (der Verleiher) vermittelt den Leiharbeiter. Während der Leiharbeitszeit übernimmt der Verleiher die Pflichten und Rechte. Eine eigene Berufshaftpflicht sollte dennoch nicht fehlen. Denn die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers kommt nicht in jedem Fall zum Tragen. Die Kosten lassen sich steuerlich günstig absetzen. Betriebshaftpflicht Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit. Auch hier haben Sie die Möglichkeit die besten Betriebshaftpflichtversicherungen zu vergleichen, um gegen die Risiken optimal abgesichert sein zu können. Was die Betriebshaftpflicht inmitten der Arbeitnehmerüberlassung mitversichert Die Haftpflichtversicherung deckt … Betriebshaftpflicht Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit weiterlesen