Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe – worauf es für Kleingewerbler ankommt

Kleinunternehmer unterliegen der Kleinunternehmerregelung und sind in Ausübung der beruflichen Tätigkeit voll haftbar. Um die finanziellen Risiken einzudämmen und von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freigestellt zu werden. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung ergeben sich jedoch günstigere Alternativen mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht. Woraus es bei der Kleingewerbetarifen ankommt, klären wir im folgenden Artikel. Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe.

Grundsätzlich empfehlen wir Kleingewerblern zum Abschluss einer klassischen Berufshaftpflichtversicherung, da die Beiträge deutlich günstiger liegen. Vergleichen Sie auch hier die Kosten der aktuellen Testsieger.

Abgrenzung Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler eine Absicherung für sich selbst einschließlich der mitarbeitenden Angestellten erhalten. Da Personen beim Kleingewerbe keine Mitarbeiter angestellt haben, ist eine Betriebshaftpflicht nicht empfehlenswert. Sinnvoller ist jedoch die Wahl zur privaten und beruflichen Haftpflichtversicherung. So können die wirtschaftlichen Risiken vermieden werden. Die Haftpflicht-Versicherung deckt Schäden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftreten können.

Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe 2023

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Definition des Kleingewerbes

Als Kleingewerbe können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften des bürgerlichen Rechts bezeichnet werden. Das gilt insbesondere für die GbR, die als Kleingewerbetreibende tätig sein kann. Dabei besagt das Handelsgesetzbuch (HGB) in § 1 Abs. 2, dass ein Klein-Gewerbe eine Unternehmung darstellt, welche „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Wer ein Gewerbe ausübt, der ist stets auch ein Kaufmann im engeren Sinne, so das HGB weiter. Schäden, die Kleinunternehmer verursachen, sind auch auf privater Ebene übertragbar. Versicherungen bieten in diesem Fall eine Freistellung der Forderungen durch Dritte. Erfahren Sie hier https://betriebshaftpflichtversicherungen-heute.de/betriebshaftpflicht-abbruchunternehmen/ auch mehr zum Thema Betriebshaftpflicht für Abbruchunternehmen.

Exemplarische Gewerbesteuer-Ermittlung laut kleingewerbe.de

Gewinn laut EÜR: 30.000,00 Euro
+ Hinzurechnungen:
— Summe der Finanzierungsentgelte 5.800,00 Euro
— Hinzurechnung Finanzierungsentgelte (< 100.000 Euro) 0,00 Euro
./. Kürzungen: 0,00 Euro
./. Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500,00 Euro
= Gewerbeertrag 5.500,00 Euro
x Steuermesszahl 3,5 %
= Gewerbesteuer-Messbetrag 192,50 Euro
x Gewerbesteuer-Hebesatz Gemeinde A 350 %
= Gewerbesteuer in Gemeinde A 673,75 Euro
davon anrechenbar auf Einkommensteuer
(Hebesatz < 380 %)
673,75 Euro
= echte Gewerbesteuerbelastung A: 0,00 Euro
x Gewerbesteuer-Hebesatz Gemeinde B 480 %
= Gewerbesteuer in Gemeinde B 924,00 Euro
davon anrechenbar auf Einkommensteuer
(924 / 480 x 380)
731,50 Euro
= echte Gewerbesteuerbelastung B:

Weitere Absicherungen für Kleinunternehmer

Mit einem Kleinunternehmen können auch weitere Absicherungen gewählt werden. Neben der Haftpflichtversicherung sind auch Tarife im Bereich der Rechtsschutzversicherung sinnvoll. So stellen die Anbieter oftmals eine Kombination aus mehreren Rechtsschutz-Gebieten zur Verfügung. So lassen sich auch hier private und berufliche Rechtsschwierigkeiten eindämmen. Sinnvoll ist zudem eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die etwaige Einkommensverluste im Falle einer Berufsunfähigkeit abdeckt. Über das Kontaktformular haben Sie jederzeit auch die Möglichkeit mit unseren Experten in Kontakt zu treten.

10 wichtige Regeln für Kleingewerbler laut FINAFIX

1. Kleingewerbetreibende – Doppelte Buchführung
2.Kleingewerbe – Gewerbeanmeldung
3. Umsatzsteuer beim Kleingewerbe
4. Besteht Buchführungspflicht beim Nebengewerbe?
5. Gewinn Ertrag Finanzamt
6. Kleingewerbe Mitarbeiter
7. Umsatzgrenzen beim Kleingewerbe
8. Marken und Patente
9. Kleingewerbe – den Überblick behalten
10. Ausdauer zahlt sich aus

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Beispiel für Nichtausweis der Umsatzsteuer gemäß 19 UStG

Wer im Mai eines Jahres ein Unternehmen gründet und mit einem Bruttojahresumsatz von nicht mehr als 10.000 Euro rechnet, der fällt i die Kleinunternehmerregelung, da die gesetzliche Höchstgrenze nicht erreicht wird. Es lässt sich in diesem Beispiel die Regelung eines Kleinunternehmens anwenden. In der Rechnung sollte der Vermerk „Verweis auf den § 19 UStG und den Nichtausweis der Umsatzsteuer“ erfolgen. Vergleichen Sie auch mit unseren Experten die Kosten der Betriebsversicherungen und erhalten einen zugeschnittenen Versicherungsschutz.

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