Betriebshaftpflicht Immobilienmakler

Es gibt beim Thema Betriebshaftpflicht Immobilienmakler etliche Punkte zu beachten, die wichtig beim Abschluss sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet dabei einen Versicherungsschutz, der sämtliche Aufgaben absichern sollte. Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung bietet der Versicherer einen Schutz für alle Angestellten in einem Maklerbüro. Worauf es für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler ankommt, soll nun geklärt werden.

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Betriebshaftpflicht Immobilienmakler – Kauf oder Vermietung

Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler können für den Verkauf oder auch die Vermietung zuständig sein. Dabei geht es um die Vermittlung von Immobilien, geboten wird dabei ein breites Dienstleistungsspektrum für die Kunden. Käufer, Mieter, Vermieter oder Verkäufer können Makler beauftragen. Es stehen auch weiterführende Dienste bereit. Bis hin zur Unterzeichnung eines Mietvertrages oder eines Kaufvertrages, die notwendigen Vorarbeiten leistet dabei der Makler, in der Vermietung gibt es das Bestellerprinzip bereits seit 1. Juni 2015. Die Provision zahl derjenige, der auch den Auftrag vergibt. Was am besten versichert sein sollte, klären wir noch in diesem Artikel.

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Was über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sein sollte

Es sollten grundsätzlich alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Aufgaben mitversichert werden. Das gilt bereits mit der Vorbereitung des Immobilienverkaufs und endet erst nach Ablauf der Fristen. Immobilienfachkenntnisse und Qualifizierungen sind sehr bei der Ausübung entscheidend, es kann aber immer mal zu einem Fehler kommen. Das sollte stets im Rahmen einer Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet dabei einen Schutz für sämtliche Angestellte im Betrieb.

Arbeiten auf fremden Grundstücken. 

Weitere Aufgaben eines Immobilienmaklers

An erster Stelle steht die Wertermittlung. Es werden wichtige Punkte wie der Bodenrichtwert ermittelt und auch der Zustand der Immobilie wird eingeschätzt. Der erste Schritt der Wertermittlung sind individuelle Details der Wohnimmobilie. Basis bilden das Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren. Auch die Erfahrung des Maklerbüros ist bei diesem ersten Schritt sehr wichtig. Kommt es zu Fehlern bei der Berechnung, so kann das Maklerbüro haften. Das Einbeziehen eines Gutachters kann erfolgen. Es sollte stets ein realistischer Kaufpreis einberechnet werden.

Welche Fehler passieren können

Nicht immer muss das Problem beim Makler liegen. Auch der Verkäufer kann falsche Dokumente abgegeben haben, die Prüfung konnte eventuell nicht erfolgen. Dennoch kann der Makler in Haftung genommen werden, wenn die Sorgfaltspflicht nicht betrachtet worden sein sollte. Die Organisation der erforderlichen Unterlagen ist ausschlaggebend beim Beruf. Unterlagen gilt es bei den zuständigen Ämtern einzuholen. So auch der aktuelle Grundbuchauszug, ein genehmigter Bebauungsplan, der Energieausweis oder auch der Lageplan. Dennoch kann es zu Fehlern kommen. Aber auch versteckter Schimmel oder nicht genannte Schäden können die Betriebshaftpflichtversicherung auf den Plan rufen.

Was die Betriebsversicherung versichern sollte

Mitversichert werden sollten Risiken wie bei der Beschaffung aller Unterlagen, der Aufarbeitung und Aufbewahrung, die Immobilienbewertung, Erstellung und Bearbeitung von Fotos, fehlerhafte Angaben bei den Exposés, vertragsrechtliche Beratung, Marketingmaßnahmen, Berichterstattung über Verkaufsaktivitäten, Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen, Abwicklung Notarvertrag.

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