Betriebshaftpflicht Tätigkeitsschäden

Als Tätigkeitsschaden wird im Versicherungsrecht der Schaden im gewerblichen und beruflichen definiert. Der auch als Bearbeitungsschaden bezeichnete Schaden ist durch eine bedingte Handlung hervorgerufen. Als Beispiel kann angebracht werden, dass ein Maler die falsche Farbe benutzt, die dann einen Schaden verursacht. Aber auch der Besuch bei der Kfz-Werkstatt kann zu Tätigkeitsschäden führen. Wird etwa bei einer einfachen Durchsicht des Kfz der Lack zerkratz, so handelt es sich ebenfalls um einen Bearbeitungsschaden, der im Rahmen der Betriebshaftpflicht gedeckt wird. Betriebshaftpflicht Tätigkeitsschäden Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So … Betriebshaftpflicht Tätigkeitsschäden weiterlesen