Inhaltsangabe
Es gibt viele Formen einer Berufshaftpflichtversicherung, um gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt sein zu können. Für besonders risikoreiche Berufe ist der Versicherungsschutz in Deutschland sogar Pflicht. Aber auch ohne eine Verpflichtung ist die Absicherung stets sinnvoll, da der Versicherte von sämtlichen Schadensersatzansprüchen im Beruf freigestellt wird. Bereits kleinere Fehler können Millionenforderungen mit sich bringen. Der persönliche Vergleich kann eine immense Ersparnis mit sich bringen.
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Versicherte Risiken der Berufsversicherung
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung werden alle finanziellen und personellen Risiken im Zusammenhang mit der beruflichen Ausübung. Private Berufsversicherungen sollten folgende Leistungen bieten:
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche in Form einer indirekten Rechtsschutzversicherung
- Befriedigung berechtigter Ansprüche gegenüber Dritten in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Umwelteinwirkungen und Umweltrisiken sollten mitversichert werden
- Versicherungssumme sollte bei mindestens 3 Millionen Euro liegen
- Berufe sollten individuellen Schutz erhalten
Die Berufsversicherungen müssen die gesetzlichen Mindestleistungen wie zum Beispiel der Mindestversicherungssumme von 250 000 EUR pro Versicherungsfall laut Bundesrechtsanwaltsordnung § 51 Berufshaftpflichtversicherung BRAO unbedingt einhalten.
ServiceValue hat besten Berufsrechtsschutz ermittelt
Unternehmen | Auszeichnung |
---|---|
ADVOCARD | Sehr gut |
Allianz | Sehr gut |
ARAG | Gut |
D.A.S. (ERGO) | Gut |
DEVK | Gut |
R+V | Gut |
ROLAND | Gut |
VGH | Gut |
VHV Versicherungen | Gut |
ALLRECHT | |
BGV Badische | |
Concordia | |
Debeka | |
DEURAG | |
Die Continentale | |
Itzehoer | |
LVM | |
Mecklenburgische | |
Münchener Verein | |
ÖRAG | |
WGV | |
Württembergische | |
Zurich |
Abgrenzung zwischen den Haftpflichtversicherungen im Vergleichsbericht
Rechtsanwälte, Berater und Steuerberater benötigen zumeist keine Absicherung bei einem Sachschaden oder Personenschaden. Wenn diesen Berufsgruppen Fahler passieren sollten, dann handelt es sich in der Regel um einen Vermögensschaden. Aus diesem Grund ist einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in diesem Fall sehr viel sinnvoller. Die Risiken können darüber hinaus individuell mit dem Versicherungsmakler vereinbart werden. Gesonderte Risiken für Freiberufler sollten ebenso Bestandteil einer Berufshaftpflicht sein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de
Die besten privaten Haftpflichtversicherer laut Service Value
Unternehmen | Auszeichnung | |
---|---|---|
AachenMünchener | Sehr gut | |
AXA | Sehr gut | |
Basler | Sehr gut | |
CosmosDirekt | Sehr gut | |
DEVK | Sehr gut | |
DFV Deutsche Familienversicherung | Sehr gut | |
Die Haftpflichtkasse | Sehr gut | |
ERGO | Sehr gut | |
EUROPA | Sehr gut | |
GVO | Sehr gut | |
Helvetia | Sehr gut | |
INTER | Sehr gut | |
InterRisk | Sehr gut | |
R+V | Sehr gut | |
SV SparkassenVersicherung | Sehr gut | |
Zurich | Sehr gut | |
Gut | ||
Allianz | Gut | |
Allsecur | Gut | |
Ammerländer Versicherung | Gut | |
ARAG | Gut | |
Condor | Gut | |
DA direkt | Gut | |
Degenia | Gut | |
Die Bayerische | Gut | |
Grundeigentümer Versicherung | Gut | |
Mannheimer | Gut | |
NV-Versicherungen | Gut | |
Provinzial Nord Brandkasse | Gut | |
uniVersa | Gut | |
VGH | Gut | |
Westfälische Provinzial | Gut | |
Alte Leipziger | ||
Asspario | ||
Concordia | ||
DBV | ||
Debeka | ||
Die Continentale | ||
Die Stuttgarter | ||
Generali | ||
Gothaer | ||
HDI | ||
Itzehoer | ||
LVM | ||
Mecklenburgische | ||
Nürnberger | ||
Provinzial Rheinland | ||
Signal Iduna | ||
Sparkassen DirektVersicherung | ||
Versicherungskammer Bayern | ||
VHV Versicherungen | ||
VOLKSWOHL BUND | ||
WGV | ||
Württembergische |
Wichtige Funktionen einer Haftpflichtversicherung in der Vergleichsanalyse
Mit einer Haftpflichtversicherung werden nicht nur Schäden gedeckt, die der Versicherte selbst und teilweise auch grob fahrlässig verursacht haben sollte, es stehen vergleichsweise sehr viele höhere Leistungen im Haftpflichtschutz. So auch bei unberechtigten Schadensersatzforderungen durch Dritte. Die berufliche Haftpflicht sichert auch die Kosten in diesem Fall. Notfalls wird der Versicherungsnehmer bis hin zu Gericht geschützt. Diesen indirekten Rechtsschutz bieten folgende Haftpflichtarten:
- Privathaftpflichtversicherung (PHV) gemäß § 823 BGB;
- Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) gemäß § 833 BGB Pflichtversicherungsgesetz
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG)
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Wassersporthaftpflichtversicherung
- Schiffshaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung im Bereich Heilwesen muss andere Anforderungen erfüllen als eine Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater. Nutzen Sie auch unsere Formulare und vergleichen die besten Betrienshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen.
Für welchen Beruf besteht in Deutschland vergleichsweise eine Pflicht
Es gibt in Deutschland etliche verantwortungsvolle Berufsgruppen, die zum Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung verpflichtet sind. Das gilt unter anderem für:
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Hebammen
- Ärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Anwälte
- Helfer im Heilwesen
Im Vergleich dazu bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung einen kompletten Versicherungsschutz für das gesamte Unternehmen an. Die Vergleich belegen, dass eine Betriebshaftpflicht auch die Mitarbeiters des Unternehmens schützt und einen umfassenden Versicherungsschutz auch im Falle einer unberechtigten Forderung zu bieten hat. Nähere Informationsleistungen zur Inhaltsversicherung, der Gewerbehaftpflicht, der Betriebshaftpflichtversicherung und der Berufsversicherung auch auf diesem Beitrag in Erfahrung zu bringen.
Vergleichsrechner geben nur ein grobes Abbild im Berufsvergleich
Vergleichsrechner können mitunter hilfreich sein, können jedoch im Einzelfall keine genauen Auskünfte für die versicherten Unternehmen und Freiberufler bieten. So ist für Architekten und Ingenieure zum Beispiel eine Nachhaftung im Versicherungsfall wichtig, für andere Berufe ist eine solche Nachversicherung vergleichsweise wenig sinnvoll. Somit sollten Berufsversicherungen immer auch individuelle Haftpflicht-Leistungen bieten können.
Kombinationen bieten Ersparnis
Sinnvoll ist eine Kombinationen mehrerer Gewerbeversicherungen untereinander wie einer Inhaltsversicherung und eine Berufshaftpflicht. Auch eine kombinierte Absicherung aus einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung ist eine Option für Freiberufler. Ärzte, Freiberufler im Heilwesen und andere Berufsgruppen können zudem auf eine Betriebshaftpflicht zu geringen Kosten setzen. Abgesichert werden kann sowohl eine Praxis, eine Kanzlei als auch das gesamte Unternehmen einschließlich aller Mitarbeiter. Einen Vergleich der Kosten bieten unsere Versicherungsmakler Ihnen auch hier an.
Auszüge gesetzlicher Regelungen im Vergleichsbericht
- § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
- Baukammerngesetzes (BauKaG NRW), § 22 Abs. 2 Nr. 5 BauKaG NRW
- Nichtamtliches BÄO Ausfertigungsdatum: 02.10.1961
„Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1301) geändert worden ist“ - Neugefasst durch Bek. v. 16.4.1987 I 1218; zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 21.7.2014 I 1301
- Wirtschaftsprüferordnung Dritter Teil – Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer (§§ 43 – 56)
- § 54 Berufshaftpflichtversicherung Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 67 Berufshaftpflichtversicherung Bundesrechtsanwaltsordnung
- § 51 Berufshaftpflichtversicherung
- § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuch