Betriebshaftpflicht Bearbeitungsschäden -Beispiele und Kostenübernahme

Im Versicherungsrecht bezeichnet der Begriff Bearbeitungsschaden einen Tätigkeitsschaden. Betroffen sind die Haftpflichtversicherungen im privaten als auch im gewerblichen Sektor wie der Betriebshaftpflicht. Es handelt sich um einen beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Schaden, der eine bedingte Handlung verursacht, die zu Lasten eines Dritten geht. Betriebshaftpflicht Bearbeitungsschäden.

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  • Der Techniker installiert einen PC, der woanders erworben ist, und beschädigt das Gerät des Kunden
  • Der Fernsehinstallateur beschädigt einen Fernseher
  • Der Elektriker verursacht einen Tätigkeitsschaden, wenn er einen Kurzschluss herbeiführt

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Betriebshaftpflicht für Reisebüros – Versicherungsschutz für Reiseveranstalter

Beispiel der VHV Betriebsversicherung Betriebshaftpflicht Bearbeitungsschäden

Kunden der VHV Versicherungen haben das Recht auf einen Schadensersatz, wenn es um Bearbeitungsschäden geht. Ein Ausschnitt der Leistungen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens:

  • Bearbeitungsschäden ohne Sublimits stehen im Versicherungsschutz
  • Berufshaftpflicht bietet auch Absicherung bei Leitungsschäden
  • Schäden durch Arbeitsmaschinen inklusive der AKB-Deckung
  • Private Haftpflicht inkl.
  • Schäden an Kraftfahrzeugen KFZ und öffentliche Verkehrsflächen
  • Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen sowie Arbeitsgeräten
  • Produkt-Haftpflichtversicherung im Bereich Handel
  • Schaden auf Grund Umwelteinwirkungen, Asbestschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten

Tätigkeitsschäden bzw. Bearbeitungsschäden werden für mitversicherte Unternehmen abgedeckt, es gibt keinen Ausschluss. Zu den besten Betriebshaftpflichtversicherungen zählt auch die Axa Haftpflichtversicherung.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Nachhaftung in der Versicherung

Urteile im Überblick

  • LG Berlin · Urteil vom 13. Dezember · Az. 7 O 446/10
  • Versicherungsvertragsrecht Gerichtstyp OLG Oberlandesgerichts Koblenz vom 16.05.2008
  • (Aktenzeichen 10 U 446/07)
  • Nicht versicherte Tätigkeitsschaden landwirtschaftlicher Lohnunternehmer
  • Geschäftsnummer: 10 U 446/07 16 O 578/05 LG Koblenz
  • § 4 Ziff. I, 6. b AHB
  • Risikoausschlüsse, § 4 I Nr. 4, 5, 6a, 6b AHB
  • Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 4 I Nr. 6 Abs.3 AHB
  • Privathaftpflichtversicherung § 4 Abs. 1 Ziffer 6b AHB
  • OLG-KARLSRUHE – URTEIL, 12 U 145/04 VOM 07.10.2004

Erfahren Sie unter den News mehr zu den Themen Bearbeitung Bearbeitungsschaden, Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker und nehmen Kontakt mit unserem Experten auf, um die Tätigkeit und die Sache gegen den Schaden abzusichern.

Unternehmen
Gattung
Schlichtungsstelle:
Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Provinzial Rheinland Versicherung AG Die Versicherung der Sparkassen Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
R+V Direktversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Rhion Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ROLAND Schutzbrief-Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
S DirektVersicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Schleswiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de

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Beispiele und Kostenübernahme

Gerne würde uns auch interessieren, ob Sie Erfahrungen machen konnten, wenn es um den Versicherungsschutz geht. Beispiele der versicherten Leistungen, der Services und vom Schutz als auch einen kurzen Erfahrungsbericht über den jeweiligen Versicherer wären bei uns immer gerne willkommen. Bitte schreiben Sie uns, ob etwas beschädigt worden ist im Unternehmen, was versichert ist im Versicherungsschutz, ob der Schutz die Schäden überhaupt abgedeckt hat, Tätigkeitsschäden im Vergleich, Sachen und Schaden bei der Arbeit.

Ausschlüsse der Tätigkeitsklausel Betriebshaftpflicht Bearbeitungsschäden

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Ansprüche bei einem Tätigkeitsschaden oft nicht erstattet werden. Die Gerichtsurteile haben deren Wirksamkeit jedoch nur all zu oft limitiert. Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden werden von vielen Berufsversicherungen dennoch übernommen. Auch hier stehen die Anbieter einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Bearbeitungsschäden übernehmen, zur Auswahl.

Gliederung laut adg-kasko.de

2. Kaskodeckungsschutz

2.1. Gegenstand des Deckungsschutzes

2.1.1. Teilkaskodeckungsschutz

2.1.2. Vollkaskodeckungsschutz

2.1.3. Ruhekaskodeckungsschutz

2.1.4. Kaskodeckungsschutz für Sonderausrüstungen

2.2 . Einschränkung des Deckungsschutzes

2.3. Ausschluß des Deckungsschutzes

2.4. Subsidiarität

2.5. Selbstbehalte

2.6. Beginn des Deckungsschutzes

2.7. Dauer des Deckungsschutzes

2.8. Beendigung des Deckungsschutzes

2.8.1. Beendigung durch fristgerechte Kündigung

2.8.2. Beendigung durch Stillegung/Fahrzeugwechsel/Zerstörung

3. Insassenunfalldeckungsschutz

3.1. Gegenstand des Deckungsschutzes

3.2. Geschützter Personenkreis (Leistungsberechtigte)

3.3. Voraussetzung der Inanspruchnahme

3.4. Räumlicher Geltungsbereich

3.5. Einschränkungen des Deckungsschutzes

3.6. Leistungsarten

3.7. Deckungsschutzsysteme

3.7.1. Pauschalsystem

3.7.2. Platzsystem

3.8. Insassenunfalldeckungsschutz auf Dienstfahrten

4. Deckungsschutz für Reisegepäckschäden

5. Dienstkaskodeckungsschutz

6. Rückstufungsschäden

7. Kraftfahrzeuganmeldung

7.1. Kraftfahrzeuge, für die Deckungsschutz gewährt wird

7.1.1. Fahrzeuge des Mitglieds

7.1.2. Fahrzeuge nachgeordneter Einrichtungen und Behörden

7.1.3. Anerkannt privateigene Fahrzeuge

7.2. Anmeldung zum Deckungsschutz

7.2.1. Nach Fahrzeugart benötigte Angaben

7.2.2. Allgemein benötigte Angaben

7.3. Deckungsschutzbestätigung

8. Anmeldung von Schadenfällen

8.1. Anmeldung eines Kaskoschadens

8.1.1. Schadenmeldung

8.1.2. Einschaltung eines Sachverständigen

8.1.3. Durchsetzung von Regreßansprüchen

8.2. Meldung von Insassenunfallschäden

8.3. Meldung von Reisegepäckschäden

9. Abrechnung von Schadenfällen

9.1. Feststellung von Schadenfällen

9.1.1. Verrechnung bei Kaskoschäden

9.1.2. Verrechnung bei Insassenunfallschäden

9.2. Ausgleichsfähigkeit von Schäden

9.2.1. Neupreiserstattung innerhalb der ersten zwei Jahre

9.2.2. Leistungsgrenze

9.3. Verwendung der Rest- und Altteile

9.4. Altersbedingte Abzüge (NfA)

9.4.1. Abzüge auf Lackierung

9.4.2. Abzüge (NfA) auf Ersatzteile

9.4.3. Besonderheiten bei verschiedenen Ersatzteilarten

9.4.3.1. Auspuffanlagen, Katalysatoren und Batterien

9.4.4. Abzugstabelle (NfA)

9.5. Weitere ausgleichsfähige Kosten

9.5.1. Abschleppkosten

9.5.2. Bergungskosten

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