Betriebshaftpflicht Baugewerbe

Wer im Baugewerbe tätig ist, der ist gut beraten eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei gibt es für das Bauhauptgewerbe, dem Baunebengewerbe und dem Bauhilfsgewerbe unterschiedliche Angebote im Rahmen einer Betriebshaftpflicht. Es werden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen Euro erstattet. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ist für viele Berufe verpflichtend. Das gilt auch für Architekten. Betriebshaftpflicht Baugewerbe

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Von Baunebengewerbe bis Bauhauptgewerbe

Wer im Baugewerbe tätig ist, der trägt eine hohe Verantwortung. Wenn mal etwas schief gehen sollte, dann können Kosten in Millionenhöhe entstehen. Die finanziellen Risiken lassen sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung reduzieren. Gute Betriebsversicherungen bieten den versicherten Unternehmen folgende Leistungen:

  • Versicherungssumme im Falle eines Schaden über drei Millionen Euro
  • Vertragsdeckungssummen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • zweifache Jahresmaximierung der Deckungssumme
  • Absicherung im betrieblichen Sinne und bei beruflicher Ausübung
  • Produktvermögensschäden sollten ebenfalls mitversichert werden
  • Versicherungsschutz ggf. auch für Subunternehmern wie Bau- und Handelsbetriebe
  • Zusätzliche Bauherren-Haftpflicht

Sturmschaden 

Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht Test

Auch hier können Sie Ihr Unternehmen gegen mögliche Schäden versichern. Dabei bieten wir Ihnen einen Versicherungsschutz in den Bereichen Bauhauptgewerbe, dem Baunebengewerbe und dem Bauhilfsgewerbe. Das Angebot unserer Experten ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

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Verpflichtung der beruflichen Haftpflichtversicherung

Ingenieure und Architekten sind von Gesetzes Wegen her zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Dabei ist die Anforderung an die Gewerbeversicherung, dass sie eine Versicherungssumme von mindestens 250000 Euro im Schadensfall zu bieten hat. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Deckungssumme weit über dieser Versicherungssumme liegt, damit betriebliche Risiken abgesichert werden können. Des Weiteren sollte eine Gewerbehaftpflicht für Architekten auch eine Nachhaftung bieten. Sehr gute Anbieter sind unter anderem auch die VHV Versicherungen und die Inter Versicherung.

Jahresverträge oder Projektvertrag in der Betriebsversicherung

Es gibt mehrere Formen der Betriebshaftpflichtversicherungen, um Unternehmen zu schützen. Im Baugewerbe bedeutet das konkret, dass eine Haftpflichtversicherung nur auf das jeweilige Bauprojekt gemünzt wird. Die Kosten liegen in diesem Fall sehr viel günstiger. Ein weitere Vorteil dieser Form der Gewerbeversicherung ist, dass die Leistungen individuell an das Bauprojekt angepasst werden können. Das Angebot sollte immer auch eine Selbstbeteiligung enthalten, wenn es zu Schäden kommen sollte. Vergleichen Sie auch hier die beste Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen und minimieren Sie die betrieblichen Risiken.

Einteilung der Bauwirtschaft

Bis zum Jahre 1993 erfolgt eine Einteilung der Bauwirtschaft nach drei unterschiedlichen Kategorien.

1. Bauhauptgewerbe

Hierbei werden Unternehmen, die im Hochbau, im Straßenbau oder im Tiefbau beruflich unterwegs sind, verstanden. Zimmermänner (Zimmer) und Stuckateure (Handwerk) gehören ebenfalls dem Bauhauptgewerbe an.

2. Baunebengewerbe

Dem Baunebengewerbe (auch als Ausbaugewerbe in der Bauwirtschaft bekannt) gehören Schreiner, Maler, Haustechniker, Tapezierer und Bauschlosser an. Mit einer Betriebshaftpflicht können ach Schäden am KFZ erstattet werden.

3. Bauhilfsgewerbe

Firmen, die an der Baureinigung, dem Transport oder nicht direkt am Bau tätig sind, zählen zum Bauhilfsgewerbe.

Bau und Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auch der betriebliche Bau kann mittels Bauherren-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Betriebsversicherungen bieten in diesem Fall Leistungen von bis zu 250.000 € im Schadensfall an. Eine gewerbliche Haftpflicht bietet hohe Leistungen unter anderem auch in den Bereichen Umweltschäden an. Mit einer Umweltschadenhaftpflicht können zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vereinbart werden.

Betriebshaftpflicht für Bau-Handwerk

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung werden die Kosten für Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden im Baugewerbe erstattet. Darüber hinaus sollte eine Betriebshaftpflicht eine Versicherungssumme von über drei Millionen Euro im Angebot haben. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung gibt es nicht nur für das Bauhauptgewerbe, sondern auch für das Baunebengewerbe und dem Bauhilfsgewerbe. Weitere Informationen zu den vergleiche auch auf diesem Beitrag zu finden.

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